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Die Erstberatung

Wenn Sie uns wegen einer Beratung aufsuchen, ohne dass wir darüber hinaus tätig werden, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für eine Erstberatung eines Verbrauchers einen Gebührenrahmen von 10 € bis 190 € zzgl. MWSt. vor. Innerhalb dieser Spanne legt der Anwalt seine Vergütung nach Umfang, Schwere und Bedeutung der Angelegenheit fest. Den Großteil unserer Erstberatungen rechnen wir mit maximal 50 € ab. Höhere Gebühren fallen nur dann an, wenn die Angelegenheit aufwändiger ist.
Wenn Sie also z.B. eine Änderungskündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, wonach Sie zukünftig keine Überstunden -, Nacht- und Wochenendzuschläge mehr erhalten sollen und dadurch durchschnittlich 250 € monatlich weniger verdienen werden, kostet eine halbstündige Beratung also 50 €.