| Die Erstberatung |
| Wenn Sie uns wegen einer Beratung aufsuchen, ohne dass wir darüber hinaus tätig werden, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für eine Erstberatung eines Verbrauchers einen Gebührenrahmen von 10 € bis 190 € zzgl. MWSt. vor. Innerhalb dieser Spanne legt der Anwalt seine Vergütung nach Umfang, Schwere und Bedeutung der Angelegenheit fest. Den Großteil unserer Erstberatungen rechnen wir mit maximal 50 € ab. Höhere Gebühren fallen nur dann an, wenn die Angelegenheit aufwändiger ist. |