| Nicht immer lässt sich ein Prozess vermeiden. Teilweise geht der Beklagte auch erst auf den Erhalt der Klage hin zum Anwalt. Auch bei der Prozessvertretung können wir zunächst darüber sprechen, wie hoch unsere Gebühren wären und wie hoch ihr gesamtes Kostenrisiko ist, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie sich auf einen Prozess einlassen. Wenn im obigen Beispielsfall Ihr Arbeitgeber die Änderungskündigung nicht zurücknimmt, wir uns zur Klageerhebung entschließen und man sich in einem Prozess z.B. letztendlich auf einen Vergleich einigt, betragen Ihre Rechtsanwaltsgebühren 288 €, worauf die Beratungskosten voll und die außergerichtlichen Kosten zur Hälfte angerechnet werden. Weitere Kosten entstehen in Höhe von 195,75 €. Zusätzliche Kosten kämen bei einem durch Vergleich beendeten Arbeitsgerichtsverfahren nicht auf Sie zu.
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