| Zu unserer Leistung gehört selbstverständlich auch die Prüfung, ob Ihnen wegen der Anwaltsgebühren Erstattungsansprüche zustehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn sich jemand Ihnen gegenüber in Verzug befindet oder Ihnen jemand zum Schadensersatz verpflichtet ist, z.B. nach einem Unfall. Dann umfasst die Schadensersatzpflicht auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Bei einem Unfall kostet es Sie typischerweise nichts, einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beauftragen, da die dafür entstehenden Gebühren vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung zu bezahlen sind. |