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Honorarvereinbarung
Das seit dem 1. Juli 2004 in Kraft getretene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat die bisherige Bundesrechtsanwaltsordnung abgelöst. Auch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Vertretung in einem Gerichtsverfahren, bestimmte Gebühren abhängig vom Streitwert vor. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten erlaubt uns das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz jedoch die Vereinbarung von Pauschal- und Zeitvergütungen, die im Einzelfall auch niedriger sein dürfen, als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren.
Honorarvereinbarungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn zum Beispiel von einem Unternehmer des öfteren ähnliche rechtliche Tätigkeiten gewünscht werden. Haben Sie des öfteren säumige Kunden und müssen Sie diese mahnen? In solchen und ähnlichen Fällen können wir Ihnen jeweils günstige Pauschalvergütungen anbieten, z.B. eine feste Pauschale je ausgesprochener Mahnung.
Durch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pauschalvergütungen können wir Sie umfassend und kostengünstig beraten. Bitte sprechen Sie uns auf die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung an.