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Notar


Die Hauptaufgabe des Notars ist, Rechtsgeschäfte zu beurkunden, soweit das Gesetz die Beurkundungsform vorschreibt z.B. bei Grundstücksgeschäften, Erbverträgen und Eheverträgen. Wesentlich für das Notaramt ist, dass der Notar neutral allen Beteiligten dient und nicht wie der Rechtsanwalt allein die Interessen seines Auftraggebers zu vertreten hat.

Aufgabenbereich:
Die wichtigste Aufgabe des Notars ist die Beurkundung solcher Rechtsgeschäfte, für die das Gesetz die notarielle Form vorschreibt d.h. die nur dann wirksam sind, wenn ein Notar sie beurkundet hat. Das gilt insbesondere für Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Erbverträge, Eheverträge und Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften. Auch gewisse Erklärungen bedürfen der notariellen Form, so die meisten Anträge an das Grundbuchamt und an das Handelsregister, eidesstattlichen Versicherungen und Erbscheinsanträge.
Daneben bietet sich eine notarielle Beurkundung auch dann an, wenn diese Form zwar nicht Wirksamkeitsvoraussetzung ist, der juristische Laie aber mit der Formulierung überfordert ist. Bestes Beispiel ist das Testament: Ein Testament ist auch wirksam, wenn Sie es eigenhändig zu Papier bringen. Zumindest bei komplizierteren Regelungen gelingt das aber dem juristischen Laien nicht unbedingt. Und wenn das Testament nicht eindeutig formuliert ist, den Willen des Verfassers nicht richtig wiedergibt oder andere Mängel aufweist, werden oft Streitigkeiten zwischen den Erben heraufbeschworen. Auch bei vielen anderen Erklärungen ist eine notarielle Beurkundung nicht immer erforderlich, in vielen Fällen aber doch das Sinnvollste. Auch bei Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Gesellschaftsverträgen oder Erbauseinandersetzungen ist der Laie mit der Formulierung sehr oft überfordert. Und wenn man sich professioneller Hilfe bedient, ist die Beurkundung durch den Notar sehr oft nicht nur die sicherste Wahl sondern auch die kostengünstigste.

Honorar:
Der Notar ist als Gebührenbeamter strickt an die Kostenordnung gebunden. Der Preis für eine bestimmte Amtstätigkeit ist also bei allen Notaren gleich. Maßgeblich ist - wie auch beim Großteil der gerichtlichen und anwaltlichen Tätigkeit - der Wert der Amtstätigkeit. Auch beim Notar gilt: Je höher der Wert ist, um den es geht, desto höher sind auch die Notargebühren.
Bei gleichem Wert sind die Notargebühren deutlich geringer als die Anwaltsgebühren. Wenn Sie sich also   z.B. bei einer Erbauseinandersetzung oder einer Trennung oder Scheidung auf die gemeinsame Beauftragung eines Notars verständigen können, ist das sehr viel billiger als die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder gar mehrerer Rechtsanwälte.
Der Notar darf zwar keine Gebührenvereinbarungen treffen, sondern ist an die Kostenordnung gebunden. Auch beim Notar können Sie aber selbstverständlich als Erstes klären, wie teuer in Ihrem konkreten Fall die Tätigkeit ist.
Ihre Ansprechpartner sind Notar Ulrich Paust und Notar Dr. Thomas Platena.