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Prozesskostenhilfe

Wer die Kosten eines Prozesses von seinem Vermögen und Einkommen her nicht aufbringen kann, dem steht Prozesskostenhilfe zu. Über die Gewährung der Prozesskostenhilfe entscheidet das für den Prozess zuständige Gericht, das neben der wirtschaftlichen Bedürftigkeit auch die Erfolgsaussichten prüft. Den Prozesskostenhilfe-Antrag können wir für Sie stellen. Sie können sich hierzu auch auf der Internetseite des Amtsgerichts Detmold weiter informieren. Von Ihrem anzurechnenden Einkommen hängt es ab, ob die Landeskasse Ihre Anwalts- und Gerichtskosten endgültig übernimmt oder ob Ihnen eine Ratenzahlung auferlegt wird. Die Landeskasse übernimmt die Kosten endgültig, wenn das Einkommen unterhalb der oben zur Beratungshilfe dargestellten Grenze liegt.