| Rechtsschutzversicherung |
| Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir
gerne vorab für Sie, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig
ist in der Angelegenheit, in der Sie uns konsultieren. Wir empfehlen unbedingt, dass Sie die Prüfung der Eintrittspflicht nicht allein der Rechtsschutzversicherung überlassen. Es ist nicht auszuschließen, dass Rechtsschutzversicherer zu Unrecht ihre Eintrittspflicht ablehnen. Auch die Prüfung der Erfolgsaussichten sollten Sie auf keinen Fall der Rechtsschutzversicherung überlassen, beispielsweise durch einen Anruf bei einer Hotline. Zum einen ist in aller Regel für eine fundierte Beurteilung die Einsicht in Unterlagen und Dokumente erforderlich, zum anderen bedeutet ein Abraten immer eingesparte Kosten für die Versicherer. |