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Strafsachen
Der Arbeitsaufwand und damit auch die Gebührenhöhe in den Strafsachen sind so unterschiedlich, dass eine Aussage zur Gebührenhöhe erst nach einer Besprechung und in der Regel auch erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte möglich ist.
Auch in Strafsachen gilt, dass wir eine Erstberatung in aller Regel mit 50 € abrechnen und dabei auch über die weiteren Kosten sprechen können.
In Strafsachen wird Beratungshilfe nur für eine Beratung gewährt, nicht aber für die weitere Vertretung im Ermittlungsverfahren. Die über eine Beratung hinausgehenden Kosten müssen vom Mandanten selbst aufgebracht werden, außer wenn das Gericht akzeptiert, dass z.B. wegen der Schwere der Tat ein Pflichtverteidiger erforderlich ist. Auch den Pflichtverteidiger kann der Betroffene übrigens selbst auswählen.