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Tätigkeitsfelder




Das Recht ist so umfangreich und schnelllebig geworden, dass ein Rechtsanwalt nur noch dann über ausreichende fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügen kann, wenn er sich spezialisiert. Dies gilt nicht nur für die wenigen Rechtsgebiete, in denen die Zusatzqualifikation "Fachanwalt" erworben werden kann, sondern allgemein. Mit mittlerweile fünf Kollegen haben wir eine Kanzleigröße erreicht, die eine Spezialisierung ermöglicht und zugleich alle wesentlichen Rechtsgebiete abdeckt. Wir stellen Ihnen auf diesen Seiten die Tätigkeitsfelder vor, auf denen wir tätig sind. Zugleich erfahren Sie den oder die hierfür zuständigen Ansprechpartner.


Arbeitsrecht

Als Spezialist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Paust zur Verfügung, der auch den Fachanwaltskurs auf diesem Gebiet absolviert hat. Wegen der gerade im Arbeitsrecht in vielen Fällen zu beachtenden Fristen steht Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Paust bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: RA Ulrich Paust


Architekten- und Baurecht

Schon vor dem Abschluss des Bauvertrages ist der Bauherr vielfältigen Rechtsfragen und auch Rechtsvorschriften ausgesetzt, mit denen er zuvor noch nichts zu tun hatte. Fragen in der Planung, dann die Auftragsvergabe an die Handwerker - dies alles stellt den juristische Laien vor nicht überschaubare juristische Fallstricke, die sich leider im Nachhinein oftmals als der Anfang großer Probleme und Streitigkeiten herausstellen. Deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Betreuung sinnvoll.
Aber auch andere am Bau beteiligte Personen und Firmen unterschätzen den Bedarf an juristischer Beratung und Betreuung.
Wir bieten deshalb Beratung und Vertretung sowohl für Bauherren, Architekten und Ingenieure als auch für Bauträger, Bauunternehmen und Handwerker.
Unsere Tätigkeit umfasst:
· Beratung,
· Geltendmachung und Abwehr von Werklohn- und Vergütungsansprüchen,
· Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen,
auch in Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung,
· Vertragsentwurf, Vertragsprüfung, Beratung hinsichtlich einzelner Vertragsinhalte
· Beratung im Bereich des Urheberrechts des Architekten.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena

Im öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Bebauungsplänen, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren, Immissionsschutzverfahren, Bodenschutz- und Altlastensanierungsverfahren sowie sonstigen Genehmigungsverfahren.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena


Arzthaftungsrecht

Wir vertreten seit Jahren mehrere auf die Haftpflichtversicherung von Ärzten spezialisierte Versicherungsgesellschaften im hiesigen Gerichtsbezirk. Ebenso unterstützen wir Patienten bei der Geltendmachung von Regressansprüchen wegen ärztlichen Kunstfehlern. Als Ansprechpartner steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet Rechtsanwalt Ulrich Paust zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Paust


Bankrecht

Im Bereich des Bankrechts geht es um Streitigkeiten mit Ihrer Bank, z.B. wegen der Abrechnung von Krediten, der Nichtgewährung eines Kredits, fehlerhafte Beratung bei Geldanlagen, unberechtigte Abbuchungen, mißbräuchlicher Verwendung von EC- oder Kreditkarten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Paust


Computer- und Internetrecht

Neue Möglichkeiten werfen gleichzeitig neue rechtliche Fragen auf. Gerade bei der Nutzung von Computer und Internet im geschäftlichen und privaten Bereich ist auf etliche Besonderheiten zu achten. Die Entwicklung der Computer und Internetnutzung und der damit verbundenen Rechtsfragen haben wir besonders aufmerksam beobachtet. Für Fragen rund um E-Commerce, Käufe und Verkäufe mittels Internet, Abmahnungen aber auch rund um das Domain- und Markenrecht steht Ihnen unser Rechtsanwalt Dr. André Pott zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott


Familienrecht

Unseren Mandantinnen und Mandanten stehen wir sowohl vorbeugend beratend als auch durch gerichtliche Tätigkeit zur Seite, z.B. wenn es um eine Eheschließung, Trennung oder Scheidung geht. Ehepartnern geht es dabei regelmäßig um Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, die Berücksichtigung des Kindeswohls bei Fragen des Umgangsrechts und des Sorgerechts sowie die Vermögensauseinandersetzung.
Unsere Rechtsanwältin Andrea Winterwerb-Moll und Rechtsanwalt steht Ihnen mit ihrer Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts kompetent zur Seite.

Ihre Ansprechpartner: RAin Andrea Winterwerb-Moll


Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmusterrecht schützt, ebenso wie das Patentrecht, die Erfindung.
Wir beraten und vertreten Sie gern bereits vor dem Verfahren zur Gebrauchsmustererteilung, welches wir für Sie durchführen können, bis hin zu Fragen rund um das Gebrauchsmusterrecht. Wir entwerfen und prüfen Lizenzverträge. Weitergehende Informationen über die Gebrauchsmustererteilung erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de).
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena

Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmusterrecht schützt die ästhetische Leistung im gewerblichen Bereich, also beispielsweise die Gestaltung eines Produkts.
Wir beraten und vertreten Sie gern bereits vor dem Verfahren zur Geschmacksmustererteilung, welches wir für Sie durchführen können, bis hin zu Fragen rund um das Geschmackmusterrecht. Wir entwerfen und prüfen Lizenzverträge. Weitergehende Informationen über die Geschmacksmusterrechtserteilung erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de).

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena


Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie auch im Zusammenhang mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen, Änderungen vornehmen wollen oder müssen, wie auch bei Haftungsfragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Soweit erforderlich, werden wir eng mit Ihrem Steuerberater kooperieren, um steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena und RA Ulrich Paust


Inkasso

Sie haben Schuldner, die nicht zahlen. Auch Mahnungen helfen nicht weiter.
In diesem Falle sollten Sie die Angelegenheit uns übergeben. Wir verfolgen Ihre Ansprüche mit Nachdruck und allen notwendigen Maßnahmen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Ferner beraten wir Sie gerne, wie Sie schon bei Vertragsanbahnung mit Ihren Kunden späteren Forderungsausfällen vorbeugen, zumindest aber die Vollstreckungsmöglichkeiten erhöhen können.
Sicher denken Sie auch an die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass die zwangsweise, d.h. die gerichtliche Geltendmachung und Zwangsvollstreckung in die Hände von Rechtsanwälten gehört. Ferner sollten Sie bedenken, dass - insbesondere die hiesigen - Gerichte die Kosten eines Inkassounternehmens in der Regel nicht zusprechen.
Wir sind dafür bekannt, dass wir Forderungseinzüge nicht nur konsequent, sondern auch kostenbewusst durchführen.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena


Kaufrecht

Die meisten Verträge, die man schließt, sind Kaufverträge. Nahezu alle sind unproblematisch und werden sofort vollständig abgewickelt (Kauf von Lebensmitteln, Zeitschriften etc.). Daneben gibt es aber immer wieder Kaufverträge, bei denen es zu Problemen kommt. Sei es, dass der Käufer nicht zahlen will oder kann, sei es, dass der Verkäufer nicht liefern kann oder verzögert liefert oder aber, dass die Kaufsache nicht so ist, wie Sie es erwartet haben.

Dann beginnt es nicht nur ärgerlich zu werden, sondern rechtlich äußerst kompliziert. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2001 wurde das Kaufrecht grundlegend geändert.
Widerrufsrechte, Fernabsatzverträge, Nacherfüllungsansprüche, Hinweispflichten, deren Nichteinhaltung auf Fristen Einfluß haben, sind nur einige Stichworte, die zeigen, dass das Kaufrecht ein Rechtsgebiet ist, welches besondere Kompetenz des anwaltlichen Vertreters erfordert.

Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena und RA Ulrich Paust


Maklerrecht

Das Maklerrecht reduziert sich nicht auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Provisionsanspruch.

Daneben führen auch Fragen der Haftung für Garantien, Zusicherungen und ähnlichen Versprechungen oftmals zu Streitigkeiten.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena

Markenrecht/Kennzeichenrecht

Nicht nur die eingetragene, auch die benutzte Marke genießt den vollen Markenschutz. Dennoch sollten Sie zur Absicherung und aus Beweisgründen eine für Sie wichtige Marke oder Kennzeichnung schützen lassen. Wir beraten und vertreten Sie gern bereits vor dem Verfahren zur Markenrechtserteilung, welches wir für Sie durchführen können, bis hin zu Fragen rund um das Markenrecht. Weitergehende Informationen über die Marken- bzw. Kennzeichenrechtserteilung erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de).
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena

Medienrecht

Das Medienrecht ist das besondere Interessengebiet von Rechtsanwalt Dr. Platena. Nach seiner Dissertation "Das Lichtbild im Urheberrecht", welche nicht nur bundesweit in der Rechtsprechung und Wissenschaft Beachtung gefunden, sondern z.B. auch die Rechtsprechung des obersten österreichischen Gerichtshofs beeinflusst hat, beschäftigt sich Herr Kollege Dr. Platena auch in der anwaltlichen Praxis mit Fragen des Urheberrechts, sowie mit den verwandten Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, dem Geschmacksmusterrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Kennzeichenrecht und dem Wettbewerbsrecht.
Ferner gehört zum Medienrecht Rechtsfragen des Internets, der Telekommunikation u.ä.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena

Mietrecht

In allen Fragen des Geschäftsraum und Wohnraummietrechts können Sie sich an uns wenden.
Wir prüfen und entwerfen Mietverträge, passen einzelne Klauseln an die Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung an und beraten Sie gern bereits vor Vertragsschluß, damit Sie keine Vereinbarungen treffen, die sich im Nachhinein als negativ für Sie herausstellen.
Während eines Mietverhältnisses können viele Probleme auftreten, die mit dem Verhalten der Vertragsparteien oder auch mit der Mietsache zusammenhängen.

Beispiele:
Tierhaltung
Ruhestörung
Nebenkostenabrechnungen
Mietzahlungsverzug
Schönheitsreparaturen
Schimmelbefall
sonstige Defekte der Mietsache.

Bei allen rechtlichen Problemen vor, während und auch nach Ende des Mietverhältnisses erhalten Sie von uns kompetenten Rat und konsequente Interessenvertretung.


Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena


Ordnungswidrigkeiten- / Bußgeldrecht

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten und der Bußgelder. Welcher volljährige Bürger ist mit diesem Rechtsgebiet nicht schon einmal in Konflikt geraten? Insbesondere diejenigen, die am Straßenverkehr teilnehmen, tragen ein nicht unerhebliches Risiko sich ordnungswidrig zu verhalten. Gerade als Kraftfahrzeugführer gerät man, schneller als einem lieb ist, mit dem Straßenverkehrsrecht in Konflikt. Falsch geparkt? Zu schnell gefahren? Oftmals sind kleinere Verwarngelder die Folge, die bis auf die Tatsache, Geld bezahlt zu haben, für den Betroffenen verschmerzbar sind. Allerdings gibt es auch im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht Fälle, die für den Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen haben können. Nicht nur der vorübergehende oder endgültige Verlust der Fahrerlaubnis kann für den Betroffenen aus beruflichen oder familiären Gründen fatal sein. Auch die Höhe von Bußgeldern kann je nach Verstoß mehrer tausend Euro betragen. Daher ist es auch bei Ordnungswidrigkeiten und insbesondere bei damit verbundenen Bußgeldern regelmäßig ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir prüfen, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott


Patentrecht

Das Patentrecht schützt die Erfindung.
Wir beraten und vertreten Sie gern bereits vor dem Verfahren zur Patenterteilung, welches wir für Sie durchführen können, bis hin zu Fragen rund um das Patentrecht. Wir entwerfen und prüfen Lizenzverträge. Weitergehende Informationen über die Patenterteilung erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de).
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena


Rechtsanwalts- und Notarhaftung

Seit Jahren werden wir gleichermaßen von Kollegen, der Regressansprüchen ausgesetzt sind, wie von Rechtssuchenden, denen bei Pflichtverletzungen von Rechtsanwalten oder Notaren ein Schaden entstanden ist, mit der Beratung oder Vertretung vor Gericht betraut. Aufgrund seiner vieljährigen Erfahrung, nicht zuletzt aufgrund der Tätigkeit für eine der führenden deutschen Versicherungsgesellschaften auf diesem Gebiet im hiesigen Gerichtsbezirk, steht Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt Ulrich Paust mit der erforderlichen Kompetenz zur Seite.

Ihr Ansprechpartner: RA Ulrich Paust


Strafrecht

Gerade in strafrechtlichen Fragen ist schneller und kompetenter Rat wichtig. Oft können entscheidende rechtliche Fragen zu Gunsten des Mandanten entschieden werden, wenn er sich bereits frühzeitig anwaltlichen Rat gesucht hat. In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die Folgen für den Betroffenen so direkt spürbar und einschneidend wie im Strafrecht. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es daher so notwendig, frühzeitig sich mit Staatsanwälten und Gerichten auseinander zu setzen, um erstmalige oder weitere nachteilige Folgen für den Mandanten zu vermeiden bzw. um bereits erfolgte strafverfolgungsbehördliche Maßnahmen wieder rückgängig zu machen.
Ob im Ermittlungsverfahren, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung oder in der Berufungs- oder Rechtsmittelinstanz: Wir verteidigen mit speziell auf das Strafrecht ausgerichteten Anwälten Ihr Rechte im gesamten Strafverfahren!

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott


Telekommunikationsrecht

Nicht selten haben Verbraucher Probleme mit ihrer Telefongesellschaft. Bei zu hohen Telefonrechnungen, bei nicht genutzten aber abgerechneten Telefondiensten oder bei Schwierigkeiten mit pre-select- oder Handyverträgen stehen die Verbraucher oftmals hilflos den Telefongesellschaften gegenüber. Unsere Kanzlei hat bereits etlichen Verbrauchern zu ihrem Recht im Bereich des Telekommunikationsrechts verholfen. Was können wir für Sie tun?

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott


Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz (UhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Segen und Fluch des Urheberrechts ist, dass es durch die Schaffung des Werks entsteht, also nicht etwa - wie beispielsweise das Patent - durch Eintragung in ein Register o.ä.. Segen, weil man ohne Förmlichkeiten Inhaber sehr weitgehender Rechte wird. Fluch, weil man durch keine Eintragung geschützt ist, also Dritte die Urheberschaft für sich behaupten können.
Hiervor können wir Sie schützen, wenn Sie sich rechtzeitig an uns wenden. Wir werden Sie beraten, wie man Urheberrechte sichert.
Damit endet aber oftmals der Beratungsbedarf nicht. In der Praxis spielt die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzrechten), wie auch die Geltendmachung von Rechten bei Verletzungen des Urheberrechts eine erhebliche Rolle.
Zur effektiven Durchsetzung von Urheberrechten ist Schnelligkeit geboten. Wir vertreten sie bei der Abmahnung der Verletzer und in einstweiligen Verfügungsverfahren, um einen sofortigen Schutz zu erreichen. Oftmals ist ein nachfolgendes Hauptklageverfahren entbehrlich, weil die einstweilige Verfügung zu einer umfassenden Regelung der Schadenersatz-, Vernichtungs-, Auskunfts- und Veröffentlichungsansprüche führt.

Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena und RA Dr. André Pott


Verbraucherschutz

Die Zeiten, in denen man seine Einkäufe bei seinem Kaufmann nebenan tätigte sind schon lange vorbei. Dank einer Vielzahl von neuen Medien ist es möglich innerhalb von Sekunden von zu Hause aus, Artikel aus der ganzen Welt zu kaufen. Doch was ist, wenn der "Perserteppich" von einem großen Internet-Auktionshaus gar kein Perserteppich ist? Und kann der Gebrauchtwagenhändler bei sogenannten "Bastlerfahrzeugen" die Gewährleistung ausschließen? Mit den neuen Möglichkeiten des Kaufens und Verkaufens aus und in alle Welt, kommen gleichzeitig auch neue Probleme und juristische Fragen auf den Verbraucher zu.
Welche Rechte Sie als Verbraucher gegenüber dem Unternehmer haben oder welche Ansprüche Sie als Unternehmer gegenüber Ihren Kunden erfolgreich durchsetzen können, klären wir gerne für Sie.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott


Verkehrsrecht

Selbst bei Verkehrsunfällen ohne Personenschäden entstehen schnell hohe Schadenssummen. Die optimale Regulierung des Schadens mit Versicherer und Unfallverursacher kann dann oft von den Unfallbeteiligten nicht mehr selbst bewerkstelligt werden. Die Fragen, wer haftet, wie hoch der tatsächliche Schaden ist, ob eventuell ein Mitverschulden vorliegt oder für welche Folgeschäden, wie zum Beispiel Verdienstausfall oder Mietwagenkosten, der Unfallverursacher haftbar gemacht werden kann, sind nicht selten auch bei vermeintlichen "Bagatellunfällen" Konfliktpunkte, die wir für Sie lösen. Zudem sind mit Verkehrsunfällen regelmäßig bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Folgen für die Beteiligten verbunden, deren Berechtigung anwaltlich überprüft werden sollte.
Im Falle eines Unfalls übernehmen wir für Sie die komplette Schadensabwicklung sowie die Betreuung aller mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden rechtlichen Probleme.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott


Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei ist im hiesigen Rechtsbezirk seit Jahrzehnten für mehrere Versicherer tätig. Ebenso vertreten wir Versicherungsnehmer gegenüber Versicherungsgesellschaften. Rechtsanwalt Ulrich Paust steht Ihnen mit seiner vieljährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet als Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: RA Ulrich Paust


Vertragsrecht

Das tägliche Leben ist davon geprägt, dass man Verträge schließt. Von der morgendlichen Zeitung bis hin zu Verträgen, die man vielleicht nur einmal im Leben schließt, wie dem Erwerb einer Immobilie.
In dieser Spannbreite stellen sind eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die teilweise für bestimmte Vertragstypen symptomatisch sind, teilweise aber auf allgemeine Probleme zurückzuführen sind, die sich bei allen Vertragsarten einstellen können. Hierzu zählen beispielsweise die schlechte oder zögerliche Leistung Ihres Vertragspartners oder auch die vollständige Nichtleistung.
Es gibt einfache und hochkomplizierte Verträge, mündliche und schriftliche und in der Abwicklung - besonders wenn nicht alles so läuft, wie Sie es erwartet haben - eine Vielzahl an Fallstricken und beachtenswerten Kleinigkeiten.
Beispiele: Wann und wie kann ich kündigen, muß ich meinem Verkäufer oder Handwerker eine Nachbesserung zugestehen, was ist mit dem Schaden, der mir aus einer verspäteten Lieferung entstanden ist, habe ich ein Widerrufsrecht, wenn ich bei e-bay etwas ersteigere usw.
Wir können Sie beraten und vertreten. Oftmals hilft ein anwaltiches Schreiben und der sture Vertragspartner wird plötzlich zugänglich. Oftmals ist eine frühzeitige Beratung ein Schutz vor Versäumnisse, die sich im Nachhinein für Sie als negativ herausstellen.
Ohne Beweismöglichkeiten ist die Durchsetzung Ihrer Rechte mitunter schwierig bis unmöglich. Bei Mängeln ist sehr oft die Beweissicherung wichtig. Hier können wir für Sie ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten oder auch Ihnen Rat geben, wie Sie auf andere Weise Beweise selbst sichern können.

Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena, RA Ulrich Paust


Wettbewerbsrecht

Der Wettbewerb bedingt, dass Grenzen ausgelotet werden. In diesen Bereichen kann es dazu kommen, dass ein Wettbewerber sich über die Maße, d.h. rechtswidrig benachteiligt fühlt. Hier beginnt die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung und führt in der Regel zu einem Abmahnschreiben.
Sollten Sie so ein Abmahnschreiben erhalten, werden wir Sie über die Verteidigungsmöglichkeiten und Kosten informieren. Insbesondere im Wettbewerbsrecht ist nicht nur eine rein juristische Beratung erforderlich, sondern vor allem auch eine wirtschaftliche. Eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung zu führen, kann selbst bei fraglichen Erfolgsaussichten sinnvoll sein, weil die Rechtsprechung in diesem Bereich äußerst dynamisch ist und sich dem Marktgeschehen kontinuierlich anpasst. Es gibt eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten auf eine wettbewerbsrechten Inanspruchnahme. Dabei ist wichtig, die für Sie bzw. Ihr Unternehmen beste Lösung zu finden.
Sollten Sie umgekehrt in der Position des Verletzten sein, kommt es - ebenso wie im Urheberrecht - auf Schnelligkeit an. Sie erhalten bei kurzfristige Besprechungstermine, um alles Notwendige zu besprechen und zu veranlassen.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena