| Tätigkeitsfelder Das Recht ist so umfangreich und schnelllebig geworden, dass ein Rechtsanwalt nur noch dann über ausreichende fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügen kann, wenn er sich spezialisiert. Dies gilt nicht nur für die wenigen Rechtsgebiete, in denen die Zusatzqualifikation "Fachanwalt" erworben werden kann, sondern allgemein. Mit mittlerweile fünf Kollegen haben wir eine Kanzleigröße erreicht, die eine Spezialisierung ermöglicht und zugleich alle wesentlichen Rechtsgebiete abdeckt. Wir stellen Ihnen auf diesen Seiten die Tätigkeitsfelder vor, auf denen wir tätig sind. Zugleich erfahren Sie den oder die hierfür zuständigen Ansprechpartner. Arbeitsrecht Als Spezialist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Paust zur Verfügung, der auch den Fachanwaltskurs auf diesem Gebiet absolviert hat. Wegen der gerade im Arbeitsrecht in vielen Fällen zu beachtenden Fristen steht Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Paust bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: RA Ulrich Paust Schon vor dem Abschluss des Bauvertrages ist der Bauherr vielfältigen
Rechtsfragen und auch Rechtsvorschriften ausgesetzt, mit denen er zuvor noch
nichts zu tun hatte. Fragen in der Planung, dann die Auftragsvergabe an die
Handwerker - dies alles stellt den juristische Laien vor nicht überschaubare
juristische Fallstricke, die sich leider im Nachhinein oftmals als der Anfang
großer Probleme und Streitigkeiten herausstellen. Deshalb ist eine frühzeitige
anwaltliche Betreuung sinnvoll. Im öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Bebauungsplänen, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren, Immissionsschutzverfahren, Bodenschutz- und Altlastensanierungsverfahren sowie sonstigen Genehmigungsverfahren. Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena Wir vertreten seit Jahren mehrere auf die Haftpflichtversicherung von Ärzten spezialisierte Versicherungsgesellschaften im hiesigen Gerichtsbezirk. Ebenso unterstützen wir Patienten bei der Geltendmachung von Regressansprüchen wegen ärztlichen Kunstfehlern. Als Ansprechpartner steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet Rechtsanwalt Ulrich Paust zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Paust Im Bereich des Bankrechts geht es um Streitigkeiten mit Ihrer Bank, z.B. wegen der Abrechnung von Krediten, der Nichtgewährung eines Kredits, fehlerhafte Beratung bei Geldanlagen, unberechtigte Abbuchungen, mißbräuchlicher Verwendung von EC- oder Kreditkarten. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Paust Neue Möglichkeiten werfen gleichzeitig neue rechtliche Fragen auf. Gerade bei
der Nutzung von Computer und Internet im geschäftlichen und privaten Bereich ist
auf etliche Besonderheiten zu achten. Die Entwicklung der Computer und
Internetnutzung und der damit verbundenen Rechtsfragen haben wir besonders
aufmerksam beobachtet. Für Fragen rund um E-Commerce, Käufe und Verkäufe mittels
Internet, Abmahnungen aber auch rund um das Domain- und Markenrecht steht Ihnen
unser Rechtsanwalt Dr. André Pott zur Verfügung. Unseren Mandantinnen und Mandanten stehen wir sowohl vorbeugend beratend als
auch durch gerichtliche Tätigkeit zur Seite, z.B. wenn es um eine Eheschließung,
Trennung oder Scheidung geht. Ehepartnern geht es dabei regelmäßig um
Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, die
Berücksichtigung des Kindeswohls bei Fragen des Umgangsrechts und des
Sorgerechts sowie die Vermögensauseinandersetzung. Ihre Ansprechpartner: RAin Andrea Winterwerb-Moll Das Gebrauchsmusterrecht schützt, ebenso wie das Patentrecht, die
Erfindung. Das Geschmacksmusterrecht schützt die ästhetische Leistung im gewerblichen
Bereich, also beispielsweise die Gestaltung eines Produkts.
Wir beraten und vertreten Sie auch im Zusammenhang mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen, Änderungen vornehmen wollen oder müssen, wie auch bei Haftungsfragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Soweit erforderlich, werden wir eng mit Ihrem Steuerberater kooperieren, um steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena und RA Ulrich Paust Sie haben Schuldner, die nicht zahlen. Auch Mahnungen helfen nicht
weiter. Die meisten Verträge, die man schließt, sind Kaufverträge. Nahezu alle sind unproblematisch und werden sofort vollständig abgewickelt (Kauf von Lebensmitteln, Zeitschriften etc.). Daneben gibt es aber immer wieder Kaufverträge, bei denen es zu Problemen kommt. Sei es, dass der Käufer nicht zahlen will oder kann, sei es, dass der Verkäufer nicht liefern kann oder verzögert liefert oder aber, dass die Kaufsache nicht so ist, wie Sie es erwartet haben. Dann beginnt es nicht nur ärgerlich zu werden, sondern rechtlich äußerst
kompliziert. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2001 wurde das
Kaufrecht grundlegend geändert. Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena und RA Ulrich Paust Das Maklerrecht reduziert sich nicht auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Provisionsanspruch. Daneben führen auch Fragen der Haftung für Garantien, Zusicherungen und ähnlichen Versprechungen oftmals zu Streitigkeiten. Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena Nicht nur die eingetragene, auch die benutzte Marke genießt den vollen
Markenschutz. Dennoch sollten Sie zur Absicherung und aus Beweisgründen eine für
Sie wichtige Marke oder Kennzeichnung schützen lassen. Wir beraten und vertreten
Sie gern bereits vor dem Verfahren zur Markenrechtserteilung, welches wir für
Sie durchführen können, bis hin zu Fragen rund um das Markenrecht. Weitergehende
Informationen über die Marken- bzw. Kennzeichenrechtserteilung erhalten Sie auf
der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de). Das Medienrecht ist das besondere Interessengebiet von Rechtsanwalt Dr.
Platena. Nach seiner Dissertation "Das Lichtbild im Urheberrecht", welche nicht
nur bundesweit in der Rechtsprechung und Wissenschaft Beachtung gefunden,
sondern z.B. auch die Rechtsprechung des obersten österreichischen Gerichtshofs
beeinflusst hat, beschäftigt sich Herr Kollege Dr. Platena auch in der
anwaltlichen Praxis mit Fragen des Urheberrechts, sowie mit den verwandten
Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, dem Geschmacksmusterrecht,
Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Kennzeichenrecht und dem
Wettbewerbsrecht. In allen Fragen des Geschäftsraum und Wohnraummietrechts können Sie sich an
uns wenden. Beispiele:
Bei allen rechtlichen Problemen vor, während und auch nach Ende des Mietverhältnisses erhalten Sie von uns kompetenten Rat und konsequente Interessenvertretung.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten und der Bußgelder. Welcher volljährige Bürger ist mit diesem Rechtsgebiet nicht schon einmal in Konflikt geraten? Insbesondere diejenigen, die am Straßenverkehr teilnehmen, tragen ein nicht unerhebliches Risiko sich ordnungswidrig zu verhalten. Gerade als Kraftfahrzeugführer gerät man, schneller als einem lieb ist, mit dem Straßenverkehrsrecht in Konflikt. Falsch geparkt? Zu schnell gefahren? Oftmals sind kleinere Verwarngelder die Folge, die bis auf die Tatsache, Geld bezahlt zu haben, für den Betroffenen verschmerzbar sind. Allerdings gibt es auch im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht Fälle, die für den Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen haben können. Nicht nur der vorübergehende oder endgültige Verlust der Fahrerlaubnis kann für den Betroffenen aus beruflichen oder familiären Gründen fatal sein. Auch die Höhe von Bußgeldern kann je nach Verstoß mehrer tausend Euro betragen. Daher ist es auch bei Ordnungswidrigkeiten und insbesondere bei damit verbundenen Bußgeldern regelmäßig ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir prüfen, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können. Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott Das Patentrecht schützt die Erfindung.
Seit Jahren werden wir gleichermaßen von Kollegen, der Regressansprüchen ausgesetzt sind, wie von Rechtssuchenden, denen bei Pflichtverletzungen von Rechtsanwalten oder Notaren ein Schaden entstanden ist, mit der Beratung oder Vertretung vor Gericht betraut. Aufgrund seiner vieljährigen Erfahrung, nicht zuletzt aufgrund der Tätigkeit für eine der führenden deutschen Versicherungsgesellschaften auf diesem Gebiet im hiesigen Gerichtsbezirk, steht Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt Ulrich Paust mit der erforderlichen Kompetenz zur Seite. Ihr Ansprechpartner: RA Ulrich Paust Gerade in strafrechtlichen Fragen ist schneller und kompetenter Rat wichtig.
Oft können entscheidende rechtliche Fragen zu Gunsten des Mandanten entschieden
werden, wenn er sich bereits frühzeitig anwaltlichen Rat gesucht hat. In kaum
einem anderen Rechtsgebiet sind die Folgen für den Betroffenen so direkt spürbar
und einschneidend wie im Strafrecht. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es
daher so notwendig, frühzeitig sich mit Staatsanwälten und Gerichten auseinander
zu setzen, um erstmalige oder weitere nachteilige Folgen für den Mandanten zu
vermeiden bzw. um bereits erfolgte strafverfolgungsbehördliche Maßnahmen wieder
rückgängig zu machen. Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott Nicht selten haben Verbraucher Probleme mit ihrer Telefongesellschaft. Bei zu hohen Telefonrechnungen, bei nicht genutzten aber abgerechneten Telefondiensten oder bei Schwierigkeiten mit pre-select- oder Handyverträgen stehen die Verbraucher oftmals hilflos den Telefongesellschaften gegenüber. Unsere Kanzlei hat bereits etlichen Verbrauchern zu ihrem Recht im Bereich des Telekommunikationsrechts verholfen. Was können wir für Sie tun? Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott Das Urheberrechtsgesetz (UhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und
Kunst. Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Thomas Platena und RA Dr. André Pott Die Zeiten, in denen man seine Einkäufe bei seinem Kaufmann nebenan tätigte
sind schon lange vorbei. Dank einer Vielzahl von neuen Medien ist es möglich
innerhalb von Sekunden von zu Hause aus, Artikel aus der ganzen Welt zu kaufen.
Doch was ist, wenn der "Perserteppich" von einem großen Internet-Auktionshaus
gar kein Perserteppich ist? Und kann der Gebrauchtwagenhändler bei sogenannten
"Bastlerfahrzeugen" die Gewährleistung ausschließen? Mit den neuen Möglichkeiten
des Kaufens und Verkaufens aus und in alle Welt, kommen gleichzeitig auch neue
Probleme und juristische Fragen auf den Verbraucher zu. Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott Selbst bei Verkehrsunfällen ohne Personenschäden entstehen schnell hohe
Schadenssummen. Die optimale Regulierung des Schadens mit Versicherer und
Unfallverursacher kann dann oft von den Unfallbeteiligten nicht mehr selbst
bewerkstelligt werden. Die Fragen, wer haftet, wie hoch der tatsächliche Schaden
ist, ob eventuell ein Mitverschulden vorliegt oder für welche Folgeschäden, wie
zum Beispiel Verdienstausfall oder Mietwagenkosten, der Unfallverursacher
haftbar gemacht werden kann, sind nicht selten auch bei vermeintlichen
"Bagatellunfällen" Konfliktpunkte, die wir für Sie lösen. Zudem sind mit
Verkehrsunfällen regelmäßig bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Folgen für
die Beteiligten verbunden, deren Berechtigung anwaltlich überprüft werden
sollte. Ihr Ansprechpartner: RA Dr. André Pott Unsere Kanzlei ist im hiesigen Rechtsbezirk seit Jahrzehnten für mehrere Versicherer tätig. Ebenso vertreten wir Versicherungsnehmer gegenüber Versicherungsgesellschaften. Rechtsanwalt Ulrich Paust steht Ihnen mit seiner vieljährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet als Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: RA Ulrich Paust Das tägliche Leben ist davon geprägt, dass man Verträge schließt. Von der
morgendlichen Zeitung bis hin zu Verträgen, die man vielleicht nur einmal im
Leben schließt, wie dem Erwerb einer Immobilie. Der Wettbewerb bedingt, dass Grenzen ausgelotet werden. In diesen Bereichen
kann es dazu kommen, dass ein Wettbewerber sich über die Maße, d.h. rechtswidrig
benachteiligt fühlt. Hier beginnt die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung
und führt in der Regel zu einem Abmahnschreiben. |