Mietrecht Kündigung

Mietverhältnisse werden typischerweise unbefristet geschlossen. Befristungen sind möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese nicht vor, geht man von einem unbefristeten Mietverhältnis aus, dass durch Kündigung beendet werden kann. Hierbei benötigt der Vermieter grundsätzlich einen Kündigungsgrund, der Mieter grundsätzlich nicht. Es sind in der Regel Fristen zu beachten, diese sind für Mieter und Vermieter unterschiedlich.

Statt einer Kündigung sollte man auch andere Beendigungsmöglichkeiten prüfen und ins Auge fassen, insbesondere die Möglichkeit, das Mietverhältnis einvernehmlich aufzuheben durch den sog. Aufhebungsvertrag.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!