Verwaltungsrecht »Regelungen mit Ämtern und Behörden.«

Alle Beziehungen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Verwaltungen und Ämtern regelt das Verwaltungsrecht. Wenn Sie mit Entscheidungen des Ordnungsamtes, der Bau- und Planungsbehörde, dem Gesundheitsamt, dem Friedhofsamt oder der Stadtwerke– die Liste von Ämtern und Behörden, mit denen jeder im Laufe seines Lebens zu tun haben kann, ist lang - nicht einverstanden sind oder Fragen dazu haben, helfen wir gern.

Die Regelung von Anfragen und die Umsetzung von behördlichen Angelegenheiten oder Konflikten ist für viele Menschen ein weitgehend unbekanntes Feld. Wir beraten Sie gründlich und verständlich in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, vertreten Sie bei den Behörden und bei Bedarf auch vor Gericht, ganz gleich ob es sich um die Beantragung einer Baugenehmigung oder um die Anfechtung eines Gebührenbescheides handelt.

Wenn Sie Beratung oder Hilfe, insbesondere zu folgenden Rechtsgebieten suchen, treffen Sie mit uns immer die richtige Wahl: Abgabenrecht, Bau- und Planungsrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Ordnungsrecht, Prüfungsrecht, Schulrecht, Umweltrecht

Wenn möglich, versuchen Sie bitte, in allen Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden die angegebenen Fristen einzuhalten und wenden Sie sich an uns, bevor Sie mit den Behörden sprechen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!