Architektenrecht »Architektur bedeutet Baukunst.«
Oftmals tritt jedoch die Kunst in den Hintergrund durch ökonomische, konstruktive und funktionelle Vorgaben.
Hieraus resultiert meines Erachtens das große, immer wiederkehrende Missverständnis zwischen Architekten und Bauherren sowie am Bau beteiligter Unternehmer. Der Architekt sieht sich regelmäßig als Künstler, während seine – bisweilen ungeliebte – Hauptaufgabe jedoch oftmals darin besteht, den Bau mangelfrei und kostengünstig zustande zu bringen. Hierbei hat er auf Fristen, Kosten und ähnlich unkreative Dinge zu achten. Dabei wird er oft genug gedrängt, die Schönheit seines Entwurfs zu opfern, um die Finanzen seiner Auftraggeber zu schonen oder Mehrkosten zu kompensieren.
Ist der Bau fertig, erhält er als "Dank" Vorwürfe, nicht richtig geplant und überwacht zu haben und seine Rechnung wird nicht bezahlt.
Ich behaupte, dass kein Architekt ohne Rechtsstreitigkeiten durch sein Berufsleben kommen kann. Früher oder später erwischt es jeden, weil der Architekt von der Rechtsprechung unfassbar hohe Verpflichtungen auferlegt bekommt und (oder weil?) er durch seine Pflichtversicherung regelmäßig der einzig solvente Beteiligte eines Bauprojekts ist.
Deshalb ist eine anwaltliche Begleitung extrem wichtig und zwar möglichst früh.
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