Baurecht »Sagt der Bauherr in Pisa: „Wird schon schief gehen…“«

Schon vor dem Abschluss des Bauvertrages ist der Bauherr vielfältigen Rechtsfragen und auch Rechtsvorschriften ausgesetzt, mit denen er zuvor noch nichts zu tun hatte. Fragen in der Planung, dann die Auftragsvergabe an die Handwerker - dies alles stellt den juristische Laien vor nicht überschaubare juristische Fallstricke, die sich leider im Nachhinein oftmals als der Anfang großer Probleme und Streitigkeiten herausstellen. Deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Betreuung sinnvoll.

Aber auch andere am Bau beteiligte Personen und Firmen unterschätzen den Bedarf an juristischer Beratung und Betreuung.

Wir bieten deshalb Beratung und Vertretung sowohl für Bauherren, Architekten und Ingenieure als auch für Bauträger, Bauunternehmen und Handwerker.

Unsere Tätigkeit umfasst: Beratung, Geltendmachung und Abwehr von Werklohn- und Vergütungsansprüchen, Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, auch in Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, Vertragsentwurf, Vertragsprüfung, Beratung hinsichtlich einzelner Vertragsinhalte und Beratung im Bereich des Urheberrechts.

Im öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Bebauungsplänen, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren, Immissionsschutzverfahren, Bodenschutz- und Altlastensanierungsverfahren sowie sonstigen Genehmigungsverfahren.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!