Mietrecht »Schimmel? Na, da müssen Sie mal ordentlich lüften ...«

Schimmelbefall – einer der Klassiker im Mietrecht. Aber es gibt zahllose weitere Streitpunkte, die dazu führen können, dass ein zunächst friedliches, ja freundschaftliches Mietverhältnis belastet oder auch zerstört wird.

Im Mietrecht besteht Beratungsbedarf vor, während und nach der Mietzeit.

Je klarer der Mietvertrag gestaltet wird, umso geringer ist das Risiko eines Streits. Deshalb beraten wir Sie gern schon vor Vertragsschluss.

Während des Mietverhältnisses können viele Probleme auftreten, die mit dem Verhalten der Mietparteien, aber auch mit dem Mietobjekt zusammenhängen.

Beispiele: Tierhaltung, Ruhestörung, Nebenkostenabrechnung, Mietzahlungsverzug, Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Umbauten, Eigenbedarf, ...

Aber auch nach Beendigung des Mietverhältnisses, kann es zu unschönen Auseinandersetzungen kommen: Wie muss die Mietsache zurückgegeben werden? Was wird aus der Kaution? Wann werden die Nebenkosten abgerechnet?

Bei allen rechtlichen Problemen vor, während und nach Ende des Mietverhältnisses erhalten Sie von uns kompetenten Rat und konsequente Interessenvertretung. Wir beraten sowohl im Gewerbemietrecht als auch im Wohnraummietrecht.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!