Verkehrsrecht »Im Verkehrsrecht kommt es auf Geschwindigkeit an!«

Die Bearbeitung von Mandaten im Verkehrsrecht muss zügig erfolgen. Ganz egal, ob ein Unfall reguliert werden muss, der Führerschein entzogen wurde oder ein Verfahren wegen einer Verkehrsstraftat, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot droht. Schnell und umfassend kann hier nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen. In der Kanzlei RPP hat sich Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht seit über 10 Jahren auf verkehrs- und strafrechtliche Mandate spezialisiert.

Das Rechtsgebiet „Verkehrsrecht“ deckt eine Vielzahl von unterschiedlichsten Fällen ab. Hierunter fallen Bußgeldverfahren, Fahrverbote und Verkehrsstraftaten genauso wie die Unfallregulierung oder die Vertretung in führerscheinrechtlichen Fällen. Rechtsanwalt Dr. Pott ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht zudem der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Themen MPU, Führerschein, Alkohol und Drogen im Verkehr, Autokauf, Autoreparatur oder Fahrzeugleasing geht.

Im Fall eines Unfalls mit oder ohne Personenschaden sollten Geschädigte sich ebenfalls möglichst von Beginn an mit uns in Verbindung setzen. Die Erfahrung zeigt, dass Versicherungen Geschädigte häufig mit unnötigen Formularen bombardieren und die Schadensregulierung nach einem Unfall verzögern. Nicht selten wenden sich Geschädigte erst nach Monaten entnervt ans uns, weil die Versicherung gar nicht oder viel zu wenig zahlt. Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, sollten Sie sich unverzüglich an unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott wenden, da Sie sonst keine Chance haben, Ihre Ansprüche z.B. auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall etc. zeitnah und in fairer Höhe zu erhalten. Noch ein wichtiger Hinweis! Wenn der Unfallgegner allein haftet, muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zahlen. Wir können Sie dann kostenlos vertreten!

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott steht Ihnen bei der Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall, bei der Vertretung in einem Bußgeldverfahren, bei Fahrverboten, nach Verkehrsstraftaten wie Alkohol- oder Drogenfahrten, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Fahrerflucht, fahrlässiger Körperverletzung etc. und bei allen Fragen rund um die Fahrerlaubnis gerne zur Verfügung. Rufen Sie für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch gerne jederzeit an.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!