Wohnungseigentumsrecht »Wohnungseigentum ist die Verbindung aller Nachteile von Miete und Eigentum«
Diese leicht provokante Aussage übersieht die unschätzbaren Vorteile einer Eigentumswohnung, verdeutlicht zugleich aber, dass das Wohnungseigentum durchaus streitgeneigt sein kann.
Eine Eigentumswohnung ist grundsätzlich eine gute Alternative, wenn Sie in Ihren eigenen vier Wänden leben wollen, aber kein Haus kaufen oder bauen wollen/können. Insbesondere in Städten ist eine Eigentumswohnung oftmals der einzig mögliche Weg zur eigenen Immobilie.
Wegen der vielfältigen rechtlichen Fallstricke ist eine frühzeitige kompetente Beratung sinnvoll. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich nicht nur im Wohnungseigentumsgesetz oder in den sonstigen Gesetzen (BGB usw.), sondern auch in der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Vereinbarungen. Ferner gibt es Beschlüsse der Gemeinschaft, die regelmäßig auch eintretende Eigentümer binden.
Neben der Gemeinschaft der Eigentümer als eigene Rechtspersönlichkeit gibt es einzelne Eigentümer, den Verwalter und oft auch einen Beirat, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Wer ist für was zuständig, der richtige Ansprechpartner? Schon diese Frage ist für einen juristischen Laien nur schwer zu beantworten.
Während ein Alleineigentümer grundsätzlich mit seinem Eigentum machen kann, was er will, bedarf es in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in vielen Fällen einer Abstimmung mit den anderen Eigentümern, der Gemeinschaft oder auch dem Verwalter. Es gibt Regelungsbereiche, die nur einzelne Eigentümer betreffen, dann welche, bei denen Mehrheitsentscheidungen erforderlich sind und schließlich Dinge, die nur alle Eigentümer einstimmig entscheiden können.
Als wäre dies alles nicht schon kompliziert genug, wird das Wohnungseigentumsrecht sehr stark geprägt von Förmlichkeiten und der Rechtsprechung.
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