Medizinrecht »Es gibt nichts Besseres als einen guten Arzt und nichts Schlechteres als einen schlechten Arzt«

Aber auch guten Ärzten können Fehler unterlaufen.

Aufgrund der Komplexität des Medizinrechts zeigen meist erst Aufklärung und umfangreiche Prüfung des Sachverhaltes wer z.B. im Falle eines Behandlungsfehlers wirklich Recht hat. Diese Kombination aus Recht und Medizin allein zu meistern ist fast unmöglich, insbesondere wenn man durch den Sachverhalt selbst bereits schwer belastet wird.

Bei der Durchsetzung von medizinrechtlichen Ansprüchen sind eine kompetente juristische Expertise und Unterstützung daher unentbehrlich.

Klassischerweise wird Medizinrecht gerne „nur“ mit Behandlungsfehlern, Kunstfehlerprozessen und Haftung von Ärzten in Verbindung gebracht.

Auch wenn diese Fälle einen maßgeblichen Anteil der anwaltlichen Tätigkeit ausmachen, ist das Rechtsgebiet des Medizinrechts viel umfassender und vielschichtiger.

So sind auch die Gebiete der Medizinproduktehaftung, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die private oder gesetzliche Krankenversicherung, die ärztliche Vertragsgestaltung, Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, das Vergütungsrecht oder das Berufsrecht von Ärzten und Heilberufen relevante Themen die es juristisch zu unterstützen und aufzuarbeiten gilt.

Gerne stehe ich Ihnen sowohl beratend, außergerichtlich und in gerichtlichen Auseinandersetzungen im gesamten Bereich des Medizinrechts mit Rat und Tat zur Seite.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!