Baurecht Abnahme des Bauwerks
Die Abnahme des Bauwerks bedeutet die Entgegennahme der Leistung als vertragsgerecht. Deshalb ist es besonders für die Bauherren wichtig, die Abnahme nicht nur sehr gewissenhaft durchzuführen, sondern dabei vor allem alles zu beanstanden, was nicht so ist, wie man sich das vom Unternehmer erhofft bzw. erwartet hat.
Die Abnahme hat nämlich sehr weitgehende Rechtsfolgen. Wenn man nämlich bekannte Mängel nicht rügt, verliert man mit der Abnahme die Gewährleistungsrechte. Damit nicht genug: Zu den weiteren Folgen der Abnahme gehören der Beginn der Gewährleistungsfrist, der Übergang vom Erfüllungsanspruch zum Mangelrecht, das Entfallen der Vorleistungspflicht des Unternehmers, aber auch die Umkehr der Beweislast für Mängel und der Übergang der Leistungs- und Vergütungsgefahr.
Eine ganz wesentliche Rechtsfolge ist daneben die Fälligkeit des Werklohns.
Deshalb ist die wichtigste Frage vor Abnahme, ob die sog. Abnahmereife eingetreten ist, was nicht nur der Fall ist, wenn das Werk komplett mangelfrei erstellt wurde.
Während der Abnahme ist eine genaue Dokumention aller Beanstandungen wichtig und auch deren Beweisbarkeit.
Nach der Abnahme ist vor allem die Fristenkontrolle wichtig.
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