Architektenrecht Architekten­vertrag

Der Architektenvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Sinnvoll ist allerdings grundsätzlich und möglichst frühzeitig den Vertrag schriftlich zu schließen. Hierbei sollten die Leistungen des Architekten und seine Vergütung bzw. die Grundlagen der Vergütung festgelegt werden. Dabei ist insbesondere die HOAI zu beachten.

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