Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, dürfen Sie auf keinen Fall ungeprüft unterschreiben. Auch für Sie mag der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Vorteile bieten: Sie sparen sich Kosten, Zeit und Stress. Sie müssen die Vereinbarung aber unbedingt vorher anwaltlich prüfen lassen. Wenn Ihnen der Arbeitgeber nicht die dafür erforderliche Bedenkzeit einräumt, ist erst recht Vorsicht geboten.

Man muss genau prüfen, ob Sie sich überhaupt auf eine einvernehmliche Beendigung einlassen wollen und wenn ja zu welchen Konditionen. Es muss unbedingt geprüft werden, ob Sie sich mit dem Aufhebungsvertrag Probleme beim Arbeitslosengeld einhandeln, sonst kann passieren, dass Sie zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld bekommen und auch nicht krankenversichert sind.

Man muss überlegen, wie Ihre Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren wären und was für ein Volumen an Leistungen Sie wohl für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen können. Ferner muss überlegt werden, was für Leistungen Ihnen am meisten bringen, z.B. ob Sie mehr von einer höheren Abfindung oder mehr von einer längeren Beschäftigungsdauer haben. Oft lassen sich Leistungen aushandeln, die den Arbeitgeber nichts kosten wie ein gutes Zeugnis oder die beiden Seiten etwas bringen können wie die Vereinbarung, dass sich die Abfindung erhöht bei einem vorzeitigen Ausscheiden.

Wenn Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwas zu erreichen. So kommt in manchen Fällen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Manchmal kann man einwenden, dass der Aufhebungsvertrag gegen die Vorschriften über Formularverträge oder sonstige Rechtsvorschriften verstößt.

Beachten Sie auch, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel eintrittspflichtig ist, auch wenn das von dieser manchmal verneint wird, weil angeblich kein Versicherungsfall vorliegt. Das ist aber sehr oft doch der Fall, z.B. wenn Konflikte vorangegangen sind oder wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht hat.

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Frau Akinci
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