Verkehrsrecht Autokauf

Sowohl beim Neuwagen- als auch beim Gebrauchtwagenkauf kann es erhebliche Probleme geben. Häufig sind Zusicherungen und Versprechungen des Verkäufers unzutreffend. Häufig zeigen sich nach der Übergabe des Fahrzeugs gravierende Mängel oder das Fahrzeug weist einen Vorschaden auf oder hat deutlich mehr Kilometer als vom Verkäufer angegeben. Aber auch Käufer zahlen häufig nicht oder stellen unberechtigte Ansprüche und verlangen vom Händler z.B. zu Unrecht Reparaturkosten erstattet.

Mängel an einem Gebrauchtwagen führen dann häufig zu Streitigkeiten. Zu Gunsten von Käufern gerade von Gebrauchtwagen gibt es allerdings verschiedene Hilfestellungen im Gesetz. So wird zum Beispiel zu Gunsten des Verbrauchers, der sein Fahrzeug von einem Händler gekauft hat, vermutet, dass der Schaden in der Regel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat, wenn sich der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe des Fahrzeugs zeigt.

Die Erfahrung zeigt, dass nicht selten schon durch ein erstes anwaltliches Schreiben das Problem gelöst werden kann. Händler zeigen sich dann häufig bereit, Mängel nachzubessern oder das Fahrzeug zurückzunehmen. Auch private Gebrauchtwagenverkäufer melden sich auf einmal wieder und bieten eine Lösung an.

Sollten Sie daher einen Neu- oder Gebrauchtwagen von einem Händler oder einer Privatperson gekauft oder an einen Händler oder eine Privatperson verkauft haben und es mit der Kaufabwicklung Probleme gibt, steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. André Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!