Architektenrecht Berufsrecht des Architekten

Das Architektenberufsrecht ist das "Standesrecht" der Architekten.

In den Architektengesetzen der Länder sind die Grundregeln für die Zulassung zum Beruf des Architekten und die Ausübung dieses Berufes geregelt. Diese Grundsätze gestalten die Architektenkammern durch Satzungen und Richtlinien näher aus, etwa zu der Frage, in welchem Umfang Architekten Werbung betreiben dürfen.

Jeder zugelassene Architekt ist Pflichtmitglied der für seinen Geschäftssitz örtlich zuständigen Architektenkammer. Jede Architektenkammer hat die Aufsicht über die in ihrem Bezirk zugelassenen Architekten; sie ist insoweit auch befugt, berufsrechtlich relevantes Fehlverhalten der Architekten (u.a. durch eigene Berufsgerichte) zu ahnden.

In diesem Bereich ist unser Büro nicht tätig.

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