Versicherungsrecht Berufsunfähigkeits­versicherung

In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die einzelnen Versicherungsfälle oft sehr teuer, insbesondere wenn es um eine langwierige Beeinträchtigung und somit einen langen Rentenbezug geht. Dann prüft der Versicherer seine Eintrittspflicht sehr kritisch und aufwendig. Oft sind Ablehnungen unberechtigt.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung lässt der Versicherer durch Gutachter überprüfen, die er auswählt. Der Versicherer wählt Gutachter aus, die in Grenzfällen zu seinen Gunsten entscheiden. Es bestehen daher durchaus Aussichten, dass auf eine Klage hin ein vom Gericht beauftragter neutraler Sachverständiger die Berufsunfähigkeit bejaht, auch wenn der Gutachter des Versicherers sie abgelehnt hat. Insbesondere psychisch bedingte Beeinträchtigungen werden oft sehr unterschiedlich bewertet und von den vom Versicherer ausgewählten Gutachtern oft unterbewertet.

Der Versicherer prüft ebenso kritisch, ob durch die gesundheitliche Beeinträchtigung die Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf auf unter die Hälfte gesunken ist. Das wird besonders dann oft unterschiedlich bewertet, wenn einige zum Berufsbild gehörende Tätigkeiten noch möglich sind, andere nicht. Sehr streitig ist auch die Verweisung auf andere Berufe.

Anhand der für die Leistungsprüfung eingeholten Gutachten überprüft der Versicherer, ob er dem Versicherungsnehmer Falschangaben im Versicherungsantrag vorhalten und deswegen die Versicherungsleistung verweigern kann. Wenn es in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung zu schweren Erkrankungen kommt, wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer sehr oft vor, dass die Erkrankung schon bei Antragstellung vorhanden war und verschwiegen wurde. Der Versicherer versucht, durch einen Rücktritt oder eine Anfechtung leistungsfrei zu werden. Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Beendigung des Vertrages sind sehr hoch. Oft halten sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand

Wenn Sie wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr (voll) arbeiten können und der Versicherer lehnt die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab, lohnt es sich immer, die Ablehnung anwaltlich prüfen zu lassen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!

Sekretariat

Frau Akinci
Telefon 05231 56818-40
Fax 05231 56818-14
Hermannstraße 1
32756 Detmold