Strafrecht Betäubungsmittelstrafrecht

Jährlich werden mehrere tausend Verfahren wegen des Besitzes, der Einfuhr, des Handeltreibens, des Anbaus oder des Konsums von Drogen im Straßenverkehr eingeleitet. Insbesondere bei Kokain, Heroin, Amphetaminen, Cannabis und Extasy droht die Einleitung eines Strafverfahrens.

Nicht selten steht bei Strafverfahren im Zusammenhang mit Drogen auch die Überprüfung der Fahreignung an. Gerade bei Verfahren, bei denen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz im Mittelpunkt steht, muss der Strafverteidiger daher frühzeitig auch einen Blick auf die Auswirkungen des Strafverfahrens für die Fahrerlaubnis richten.

Betroffene, die von der Polizei im Besitz von Drogen, bei der Einfuhr von Drogen, beim Anbau von Drogen oder unter der Einwirkung von Drogen im Straßenverkehr ermittelt werden, müssen mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. Dabei stehen die Betroffenen der Situation meist völlig hilflos gegenüber. Die Betroffenen verschlechtern regelmäßig ihre Situation in einem Ermittlungsverfahren wegen Drogen, indem sie gegenüber der Polizei hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs der Drogenkontakte unnötige Angaben machen. Auch hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Die Betroffenen sollten in jedem Fall zunächst von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Drogenkonsum, Drogenbesitz oder Einfuhr oder Handeltreiben von Drogen droht oder bereits eingeleitet worden ist, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Kontakt setzen. Wir werden bereits eingeleitete Maßnahmen der Polizei (Hausdurchsuchungen, Führerscheinbeschlagnahme etc.) überprüfen. Zudem werden wir Sie von Anfang an vor falschen Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft schützen und Akteneinsicht nehmen.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Dr. André Pott nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die führerscheinrechtlichen Konsequenzen von Anfang an für Sie mit im Blick.

Das wichtigste ist, dass Sie sich schnellstmöglich durch einen Fachanwalt für Strafrecht kompetent und umfassend beraten und vertreten lassen. Sprechen Sie uns gerne an!

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!