Verkehrsrecht Fahrerlaubnisrecht

Der Führerschein ist für die meisten Autofahrer unverzichtbar. Wer womöglich schon seit mehreren Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, merkt häufig erst, wie wichtig die Fahrerlaubnis ist, wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist.

Was viele nicht wissen: Die Überprüfung der Fahreignung beziehungsweise der Entzug der Fahrerlaubnis wird schneller angeordnet, als die Meisten denken. Schon bei einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen, beim Besitz von Drogen, bei einer Fahrerflucht oder Straßenverkehrsgefährdung droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis ist auch nach einer Trunkenheits- und Drogenfahrt oder beim Erreichen von 8 Punkten in Gefahr. Hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU.

Wer mit er Cannabis im Straßenverkehr auffällt, muss selbst bei der ersten Fahrt damit rechnen, dass die Führerscheinbehörde die Fahreignung überprüft beziehungsweise den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet. Sehr gefährdet ist zudem die Fahrerlaubnis von Konsumenten von sog. harten Drogen wie Heroin, Amphetamin oder Kokain.

Selbst wenn zwischen Konsum sogenannter harter Drogen und der Teilnahme am Straßenverkehr konsequent getrennt wird, ist der Entzug der Fahrerlaubnis die Regel. Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass der Führerscheininhaber Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamine, Extasy etc. konsumiert, wird die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein in der Regel entziehen.

Auch Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis regelmäßig nur zur Probe haben, laufen Gefahr, mit der Fahrerlaubnisbehörde Schwierigkeiten zu bekommen. Hier reichen selbst einfachste Verstöße aus, damit die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Anordnungen gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe trifft.

Wer folglich auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen ist, sollte sich in jedem Fall frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Wir besprechen mit Ihnen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis möglichst vermieden werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, um im Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis, den Führerschein schnellstmöglich wieder zu erhalten.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!