Verkehrsrecht Fahrverbot

Verhindern Sie ein Fahrverbot!

Bei einer Vielzahl von Verkehrsverstößen droht die Anordnung eines Fahrverbots. Grundsätzlich kann eine Anordnung eines Fahrverbots im Rahmen eines Strafverfahrens oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ausgesprochen werden. Die Strafgerichte beziehungsweise Bußgeldbehörden sind berechtigt Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten Dauer zu verhängen.

Grundsätzlich kann daher bei jeder groben oder beharrlichen Verletzung der Pflicht eines Kraftfahrzeugführers ein Fahrverbot verhängt werden. In der Regel werden Fahrverbote jedoch nur dann verhängen, wenn diese als Regelstrafe im Bußgeldkatalog vorgesehen sind. Die meisten Fahrverbote dürften wohl im Rahmen von Trunkenheits- und Drorgenfahrten und Geschwindigkeitsübertretungen ausgesprochen werden.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen muss mit der Verhängung eines Fahrverbots in der Regel dann gerechnet werden, wenn die gemessene Geschwindigkeit abzüglich Toleranz bei normalen Pkws oder Motorrädern innerhalb geschlossener Ortschaften über 30 km/h liegt. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss mit einem Fahrverbot gerechnet werden, wenn ein Pkw- oder Motorradfahrer mit mehr als 40 km/h geblitzt worden ist. Hat jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,5 Promille geführt und liegt keine Straftat vor, so muss ebenfalls mit einem Fahrverbot gerechnet werden.

Mit der Verhängung eines Fahrverbots muss in einem Strafverfahren immer dann gerechnet werden, wenn die Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Entscheidet sich der Richter bei einem Straßenverkehrsdelikt nicht für den Entzug des Führerscheines, so muss der Beschuldigte zumindest damit rechnen, dass in dem Urteil ein Fahrverbot ausgesprochen wird.

Die Verhängung eines Fahrverbots stellt für viele Betroffene eine ganz erhebliche Strafe dar. Insbesondere für Personen, die beruflich dringend auf ihren Führerschein gewesen sind, ist die Verhängung eines Fahrverbotes oft nicht akzeptabel.

Die Verhängung eines Fahrverbotes sollte der Betroffene nicht ohne Prüfung akzeptieren. Er kann gegen die Verhängung des Fahrverbotes Rechtsmittel einlegen. In vielen Fällen ist es oft möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln. Unter bestimmten Voraussetzungen und mit nachvollziehbarer Begründung, sind die Bußgeldbehörden beziehungsweise die Bußgeldgerichte oft bereit, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen. Selbst wenn nicht erreicht werden kann, dass die Behörden oder Gerichte vom Fahrverbot absehen, so kann für den Betroffenen erreicht werden, dass durch Verschieben des Zeitfensters das Fahrverbot so gelegt werden kann, dass es den Betroffenen am wenigsten belastet. Beim mehrmonatigen Fahrverbot kann versucht werden, die Dauer des Fahrverbots zu reduzieren. Sind die Betroffenen aus beruflichen oder privaten Gründen zudem dringend auf die Führung eines bestimmten Fahrzeugtyps angewiesen, so kann erreicht werden, dass der Betroffene trotz Fahrverbot diese Fahrzeuge noch führen kann.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!