Wohnungseigentumsrecht Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist ganz regelmäßig Teil der Notarurkunde, die oftmals mit Teilungserklärung überschrieben ist.

Die Gemeinschaftsordnung enthält Bestimmungen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regeln. Die Gemeinschaftsordnung ist vergleichbar mit der Satzung eines Vereins.

Diese ist in aller Regel eine Konkretisierung bzw. Abänderung der Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes.

Schranken für den Inhalt der Gemeinschaftsordnung ergeben sich aus den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit, insbesondere den Vorschriften über Sittenwidrigkeit, Verbot des Verstoßes gegen geltendes Recht.

Die Gemeinschaftsordnung kann beispielsweise die Genehmigungsbedürftigkeit von Veräußerungen oder Vermietungen beinhalten, Vereinbarungen über Schiedsverfahren, Regelungen zur Begründung und Zusammensetzung eines Verwaltungsbeirates, Regelungen über den Gebrauch des Sondereigentums (z. B. Tierhaltung, Musizieren), Regelungen über die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums, Einräumung von Sondernutzungsrechten, Regelungen über Stimmrecht, Stimmrechtsausübung, Haftung eines Erwerbers für Rückstände des Veräußerers und ähnliches.

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