Verkehrsrecht Geschwindigkeitsübertretung

Jeden Autofahrer kann es treffen! Einmal nicht aufgepasst und schon wurde man geblitzt. Der Gesetzgeber hat die Bußgelder empfindlich erhöht. Selbst bei alltäglichen Verstößen drohen Bußgelder von mehreren 100 €. Zudem drohen im Bußgeldverfahren die Verhängung eines mehrmonatigen Fahrverbotes und die Ahndung mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.

Im Bußgeldverfahren gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist für den Mandanten sehr viel zu beachten und zu seinen Gunsten zu bewirken. In erster Linie ist im Bußgeldverfahren zu überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist. Der Bußgeldbescheid ist in formeller und materieller Hinsicht eingehend nach Akteneinsicht zu überprüfen. In einer Vielzahl von Fällen liegen formelle und materielle Fehler vor, die die Verwaltungsbehörde beziehungsweise das Gericht zu einer Aufhebung des Bußgeldbescheides zwingen.

Selbst dann, wenn der Bußgeldbescheid nicht angreifbar sein sollte, kann für den Mandanten eine Menge getan werden. Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auch bei einem ansonsten rechtmäßigen Bußgeldbescheid viel für den Mandanten erreichen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob ein etwaiges Fahrverbot abgewehrt oder umgewandelt werden kann. Teilweise kann die Bußgeldbehörde das Fahrverbot nicht verhängen, da kein Regelfahrverbot begründet werden kann. Ein Regelfahrverbot kann z.B. vorliegen, wenn ein Augenblicksversagen dargelegt werden kann.

Darüber hinaus muss der Fachanwalt für Verkehrsrecht stets auch die Auswirkungen des Bußgeldbescheides für das Punktekonto des Mandanten berücksichtigen. Nach Einholung eines aktuellen Verkehrszentralregisterauszuges ist zu überprüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Punktekonto geringstmöglich zu belasten.

Derjenige, der gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte beziehungsweise die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides überprüfen lassen möchte, sollte sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen. Rechtsanwalt Dr. Pott überprüft als Fachanwalt für Verkehrsrecht den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten.

Wichtig: Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Insbesondere gilt nach Zustellung des Bußgeldbescheides für die Einlegung des Einspruchs eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. In Ausnahmefällen kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!