Verkehrsrecht Leasing

Heute ist es an der Tagesordnung, dass Firmen aber auch Privatfahrzeuge geleast werden. Gerade bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen aber auch dann, wenn mit dem Leasingfahrzeug ein Unfall passiert ist, ergeben sich für den Leasingnehmer nicht selten Probleme. Hier sind dann die Leasingbedingungen maßgeblich.

Gerade bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen werden von den Händlern teils unverschämte Schäden berechnet. Nicht selten sind die Schadensberechnungen, die dem Kunden aufgetischt werden, völlig überzogen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie während der Leasingzeit oder bei der Abwicklung des Leasingvertrages Probleme haben. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott berät Sie gerne.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!