Mietrecht Mieterhöhung

Früher oder später muss sich der Mieter auf eine Mieterhöhung einstellen. Eine solche kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Mietvertrag vereinbart sein oder während des Mietverhältnisses einvernehmen vereinbart werden.

Am häufigsten sind allerdings Mieterhöhungen, die einseitig vom Vermieter verlangt werden. Die häufigsten Fälle sind Mieterhöhungen wegen Vergleichsmieten bzw. auf der Grundlage eines Mietspiegels oder wegen Modernisierung. Eine Mieterhöhung tritt immer nur in Kraft, wenn der Mieter zustimmt. Verweigert er diese, kann er vom Vermieter auf Zustimmung verklagt werden.

Mieterhöhungen sind regelmäßig von sehr streng einzuhaltenden Voraussetzungen abhängig, insbesondere gibt es Fristen, die zu beachten sind. So darf beispielsweise die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung angehoben werden. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent. In einigen Städten dürfen Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen. Vergleichswohnungen müssen tatsächlich vergleichbar mit der betroffenen Wohnung sein und bei Mietspiegeln gibt es regelmäßig eine ganze Reihe von Kriterien, an denen sich die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung bemisst.

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