Mietrecht Mietnebenkosten / Betriebskosten

Einmal jährlich ist über die Nebenkosten – auch Betriebskosten genannt - abzurechnen, es sei denn, die Parteien haben eine Pauschale vereinbart.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Nebenkosten ist durch die Kostensteigerungen, insbesondere der Energiekosten, stark gestiegen. Um Wohnraum attraktiv vermieten zu können, besteht eine gewisse Verlockung, sehr niedrig angesetzte Vorauszahlungen zu verlangen. Mit der ersten Abrechnung kommt dann das böse Erwachen. Eine extrem hohe Nachzahlung, verbunden mit einer drastischen Anhebung der Vorauszahlung, treibt Mieter in finanzielle Schwierigkeiten, Ängste und Nöte und den Vermieter in das Risiko, Forderungsausfälle verkraften zu müssen. Vernünftige Abschläge bei Mietvertragsschluss zu vereinbaren, nützt also eigentlich Mietern und Vermietern …

Die Abrechnung muss innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgen. Verpasst der Vermieter diese, kann er regelmäßig keine Nachzahlungen verlangen, muss jedoch gleichwohl abrechnen und etwaige Guthaben auszahlen.

Für die Abrechnung sind sehr streng einzuhaltende Formalien aufgestellt. Maßgeblich ist in erster Linie der Mietvertrag, aber auch das Gesetz und die Rechtsprechung. Bei der Prüfung einer Nebenkostenabrechnung gibt es Bereiche, die jeder Mieter sehr gut selbst erledigen kann (Zählerstände, Verbrauchsmengen, Rechnungsbeträge). Daneben gibt es jedoch Prüfungsfelder, die rechtliche Kenntnisse erfordern (Umlagefähigkeit der Nebenkostenpositionen, Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen, z.B. Heizkostenverordnung, etc.)

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!