Strafrecht Nebenklage
Durch die in den letzten Jahren ergangenen Opferschutzgesetze wurden die Rechte des Opfers in einem Strafverfahren erheblich gestärkt. Das Problem war und ist, dass selbstverständlich der Täter im Mittelpunkt eines Strafverfahrens steht. Nicht selten haben die Opfer von Straftaten oder deren Angehörige keine Möglichkeiten, sich selbst über den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens zu informieren oder gar in einem Strafverfahren ihre Rechte durchzusetzen. Aus diesem Grund wurde die Institution der Nebenklage in der Strafprozessordnung verankert.
Geschädigte einer Straftat oder Angehörige eines durch eine Straftat Getöteten haben die Möglichkeit, sich als Nebenkläger in dem Strafverfahren gegen den Täter anzuschließen.
Als Nebenkläger können Sie sich durch einen Rechtsanwalt, idealerweise durch einen Fachanwalt für Strafrecht, vertreten lassen. Die Vertretung durch einen auf die Nebenklage spezialisierten Rechtsanwalt ist dringend anzuraten. Die Kosten für die Nebenklage werden häufig durch die Landeskasse getragen. Über den Fachanwalt für Strafrecht hat der Nebenklageberechtigte sodann die Möglichkeit, umfängliche Akteneinsicht zu nehmen, sich über den Sachstand des Strafverfahrens zu informieren, Beweisanträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und so den Ausgang des Verfahrens maßgeblich mit zu beeinflussen. Die Nebenklage rückt somit das Opfer in den Mittelpunkt des Strafverfahrens und schafft so ein starkes Gegengewicht zu dem Täter und der Strafverteidigung.
Insbesondere bei einer Sexualstraftat, einer Beleidigung, Körperverletzung oder einer Freiheitsberaubung, einem Totschlag oder Mord steht dem Geschädigten bzw. dessen Angehörigen das Recht zu, sich dem Strafverfahren gegen Täter als Nebenkläger anzuschließen. Der Nebenkläger kämpft dann zusammen mit seinem Rechtsanwalt dann auf der Seite der Staatsanwaltschaft.
Über den Anschluss als Nebenkläger kann das Strafverfahren gegen den Täter im Sinne des Opfers maßgeblich beeinflusst werden. Darüber hinaus können im Wege der Nebenklagevertretung bereits zivilrechtliche Ansprüche schon im Strafverfahren durchgesetzt (im sog. Adhäsionsverfahren) beziehungsweise ein sich anschließendes Zivilverfahren von Anfang an im Strafverfahren vorbereitet werden. Auf diese Weise werden die Interessen des Opfers nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Hinblick auf ein anstehendes Zivilverfahren berücksichtigt.
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