Versicherungsrecht Rücktritt

Der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat, insbesondere bei Gesundheitsfragen Vorerkrankungen verschwiegen hat.

Vor allem bei Personenversicherungen wie der Berufsunfähigkeits-, der Kranken- und der Lebens-versicherung prüft der Versicherer bei teuren Versicherungsfällen in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung, ob er nicht aufgrund einer Falschangabe im Versicherungsantrag zurücktreten kann.

Wenn der Versicherer im Versicherungsfall zurücktritt statt zu zahlen, sollte man die Wirksamkeit des Rücktritts unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Denn es gibt eine Reihe von möglichen Einwänden gegen die Wirksamkeit des Rücktritts.

So muss der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Antragstellung den Versicherungsnehmer belehren, dass falsche Angaben den Versicherungsschutz gefährden. Die Anforderungen an diese Belehrung sind sehr streng und wurden nicht immer eingehalten. Der Versicherer kann nur innerhalb bestimmter Fristen kündigen, nämlich nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis und nur innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsabschluss (bei vorsätzlichen Falschangaben innerhalb von 10 Jahren). Der Versicherer muss belegen, dass er bei wahrheitsgemäßen Angaben den Versicherungsvertrag nicht geschlossen hätte. Bei manchen Vorerkrankungen hätte der Versicherer nämlich den Vertrag trotzdem abgeschlossen und nur einen Ausschluss oder einen Prämienzuschlag vereinbart.

Oft sind Rücktrittserklärungen unwirksam oder zumindest zweifelhaft, so dass man zumindest einen Teilbetrag erstreiten kann.

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