Wohnungseigentumsrecht Teilungserklärung

Die Teilungserklärung begründet Wohnungseigentum. Es handelt sich hierbei um eine Notarurkunde, mit der das Sondereigentum (Alleineigentum an Wohnungs- oder Teileigentum) und die Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum definiert und festgelegt werden.

Die Größe der Miteigentumsanteile orientiert sich oftmals an dem Größenverhältnis der einzelnen Wohnungen zueinander. Dies ist jedoch nicht zwingend. Auch hier hat der teilende Eigentümer einen Gestaltungsspielraum.

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