Verkehrsrecht Unfallrecht, Schadensregulierung

Wer im Verkehr oder sonst durch Dritte verletzt wird, hat oft einen Anspruch auf einen umfangreichen Schadensersatz. Wer zum Beispiel bei einer Fahrt mit einem Fahrrad durch das Versehen eines Dritten stürzt oder bei Glätte auf einem nicht gestreuten Privatweg ausrutscht, sollte in jedem Fall prüfen lassen, ob beziehungsweise in welcher Höhe ihm Schadensersatz Ansprüche zustehen. Sehr häufig steht hinter dem Schädiger eine Versicherung, die die Schäden zahlt.

Wer durch einen Dritten fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt wird, kann zum Beispiel Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten etc. geltend machen. Zudem hat der Schädiger dem Geschädigten auch die Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwaltes zu erstatten, soweit der Schädiger haftet.

Auch wenn durch ein Tier eine Person verletzt wird, zum Beispiel durch einen Hundebiss, können umfangreiche Ansprüche gegen den Tierhalter geltend gemacht werden. Bei der sogenannten Tierhalterhaftung muss der Tierhalter noch nicht einmal fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Für eine Schadensverursachung durch sein Tier haftet der Tierhalter auf jeden Fall.

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