Verkehrsrecht Unfallregulierung
Sie hatten als Pkw- oder Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall? Das bedeutet für Sie ggf. erhebliche Nachteile. Ihr Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie wurden sogar verletzt. Zu allem Überfluss müssen Sie sich jetzt auch noch um die Schadensabwicklung kümmern und wissen weder an wen Sie sich wenden können noch welche Ansprüche Sie in welcher Höhe haben. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Geschädigte hoffen zunächst auf eine vernünftige und schnelle Regulierung durch die Versicherung. Sie scheuen sich, gleich einen Anwalt zu kontaktieren. Erst nach Wochen oder sogar Monaten, in denen sich die Versicherung nicht gemeldet hat, die Regulierung verzögert oder zu geringe Beträge zahlt, wenden sich die Betroffenen entnervt an einen Rechtsanwalt.
Viele Versicherungen versuchen, Schäden möglichst mit den Geschädigten direkt ohne Rechtsanwalt zu regulieren. Die Praxis zeigt, viele Geschädigte, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, machen ihre Ansprüche nicht umfänglich geltend und verzichten so nicht selten auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro!
Stiftung Warentest rät: »Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt.«
Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wir möchten, dass Sie schnell und umfassend erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Daher bieten wir allen Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Im ersten kostenlosen Gespräch besprechen wir mit Ihnen gerne, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie jetzt weiter vorgehen sollten und wie wir Ihnen helfen können.
Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!
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Frau Millinghaus
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