Versicherungsrecht Unfallversicherung

In der Unfallversicherung kann man als Versicherungsnehmer nicht beurteilen, ob die Regulierung durch den Versicherer korrekt ist. Das sollte man anwaltlich prüfen lassen, insbesondere wenn es bei einer hohen Versicherungssumme oder bei einem schweren Unfall um eine höhere Versicherungsleistung geht.

Erst recht wenn der Versicherer ablehnt oder nicht die gesamte gesundheitliche Beeinträchtigung berücksichtigt, sondern einen Teil davon als altersbedingt oder vorgeschädigt unberücksichtigt lässt, sollte man das nicht ungeprüft hinnehmen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!

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Frau Akinci
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