Strafrecht Untersuchungshaft

Die sogenannte Untersuchungshaft droht immer dann, wenn zum Beispiel eine Fluchtgefahr, eine Wiederholungsgefahr oder eine Verdunkelungsgefahr besteht. In der Praxis nehmen die Staatsanwaltschaften und die Gerichte eine Fluchtgefahr bereits dann an, wenn eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten ist. Eine Untersuchungshaft droht daher in erster Linie bei schweren Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Totschlag, Mord, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Raub etc.

Die Untersuchungshaft dauert solange an, wie der Haftgrund (zum Beispiel die Fluchtgefahr) noch besteht. Nicht selten wird die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung aufrechterhalten. In vielen Fällen können Betroffene jedoch vor der Untersuchungshaft bewahrt werden. Der Haftbefehl kann außer Vollzug gesetzt oder ganz aufgehoben werden. Im Fall einer Untersuchungshaft muss möglichst schnell gehandelt werden. Hier zählt jeder Tag, um dem Betroffenen schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft herauszuholen.

Wir können erst für Sie tätig werden, sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Gespräch sofort zur Verfügung, um abzuklären, wie wir Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen helfen können.

Beschleunigungsgebot

Sobald in einer Strafsache die Untersuchungshaft vollstreckt wird, muss das Gericht die Sache vordringlich bearbeiten, um die Zeit der Untersuchungshaft möglichst kurz zu halten.

Die Untersuchungshaft ist die einschneidenste Maßnahme zu Lasten des Beschuldigten. Daher ist die Untersuchungshaft so kurz wie eben möglich zu halten.

Falls das Gericht das Verfahren daher nicht schnellstmöglich fördert, ist zu prüfen, ob der Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebotes aufzuheben ist.

Sofortige Hilfe bei U-Haft

Sollten Sie, Angehörige, Freunde oder Bekannte durch polizeilich oder staatsanwaltliche Ermittlungen belastet werden, so sollten Sie sich möglichst frühzeitig eines kompetenten Beistandes bedienen.

Nicht selten können Untersuchungshaft, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen von wichtigen Unterlagen oder vom Führerschein durch geeignete Maßnahmen abgewehrt oder zeitnah aufgehoben werden.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!