Medizinrecht Vergütungsrecht der Heilberufe
Egal ob Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut oder andere Behandler, niemand arbeitet ohne Gegenleistung. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn man sich mit der Versicherung oder dem Patienten über die zustehende Vergütung auseinandersetzen muss. Genauso ärgerlich ist es aber auch für den Patienten, wenn dieser Leistungen in Rechnung gestellt bekommt, die er als ungerechtfertigt oder zu hoch empfindet. Aber wie viel ist eigentlich angemessen und wo steht das? Fragen die nur anhand vielfältiger Vergütungsvorschriften und nur im Einzelfall zu beantworten sind.
Für beide Fälle ist aufgrund der Komplexität des Vergütungsrechts der Heilberufe fachlicher Rechtsrat daher geboten. Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich zur Seite.
Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!
Ansprechpartner
Sekretariat
Telefon 05231 56818-46
Fax 05231 56818-14 Hermannstraße 1
32756 Detmold info@rpp.de