Verkehrsrecht Verkehrsstraftaten
Die Gebiete Verkehrsrecht und Strafrecht gehen gerade bei Trunkenheitsfahrten, Verkehrsunfällen mit Verletzten und Toten, Entziehungen der Fahrerlaubnis, Anordnungen von MPU etc. oftmals Hand in Hand. Da für die Mandanten gerade auch die Mobilität, insbesondere im Hinblick auf ihren Beruf, existenziell sein kann, ist die Betreuung durch einen Fachanwalt auf den Gebieten des Verkehrsrechts und des Strafrechts für einen möglichst günstigen Ausgang eines straf-, bußgeld- oder verkehrsrechtlichen Verfahrens elementar. Auch auf dem Gebiet des Verkehrs- und des Verkehrsstrafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. André Pott, zugleich Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, kompetent zur Seite.
Im Verkehrsstrafrecht muss der Strafverteidiger sowohl strafrechtliche als auch verkehrsrechtliche Besonderheiten sicher beherrschen und von Beginn an im Blick haben! Eine falsche Einlassung in der Strafverhandlung kann für den Mandanten zu gravierenden Nachteilen führen. Schon bei der Verteidigung im Strafverfahren muss der Strafverteidiger stets auch eventuelle verkehrsrechtliche Folgen, wie z.B. eine MPU, einen Führerscheinentzug etc. im Blick haben. Nicht selten führen nämlich strafrechtlich ungeschickte Verteidigungen zu anschließenden Verwaltungsmaßnahmen z.B. die Anordnung einer MPU oder der Entzug des Führerscheines.
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Durch die Fachkompetenz in beiden Bereichen kann eine optimale Vertretung insbesondere auch bei Verkehrsstraftaten sichergestellt werden.
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