Verkehrsrecht Verkehrsunfall

Sie hatten als Pkw- oder Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall? Das bedeutet für Sie ggf. erhebliche Nachteile. Ihr Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie wurden sogar verletzt. Zu allem Überfluss müssen Sie sich jetzt auch noch um die Schadensabwicklung kümmern und wissen weder an wen Sie sich wenden können noch welche Ansprüche Sie in welcher Höhe haben. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Geschädigte hoffen zunächst auf eine vernünftige und schnelle Regulierung durch die Versicherung. Sie scheuen sich, gleich einen Anwalt zu kontaktieren. Erst nach Wochen oder sogar Monaten, in denen sich die Versicherung nicht gemeldet hat, die Regulierung verzögert oder zu geringe Beträge zahlt, wenden sich die Betroffenen entnervt an einen Rechtsanwalt.

Viele Versicherungen versuchen, Schäden möglichst mit den Geschädigten direkt ohne Rechtsanwalt zu regulieren. Die Praxis zeigt, viele Geschädigte, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, machen ihre Ansprüche nicht umfänglich geltend und verzichten so nicht selten auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro!

Stiftung Warentest rät: »Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt.«

In der Tat ist die Unfallregulierung für den Geschädigten durch einen Rechtsanwalt kostenlos, wenn der Unfallgegner allein haftet.

Sie haben Ihr Fahrzeug schon in die Werkstatt gebracht und haben über die Werkstatt ggf. schon einen Gutachter beauftragt. Gut. Dennoch sollten Sie die Unfallregulierung nicht Ihrer Werkstatt überlassen. Rechtsanwälte reparieren ja auch keine Autos. Werkstätte beraten und vertreten den Geschädigten nicht unabhängig und vollständig. Falls Sie daher Ihr Fahrzeug schon in eine Werkstatt gebracht haben sollten ist dies kein Problem. Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Ihnen noch zustehen und machen diese zusätzlich für Sie geltend. Lassen Sie sich zumindest kurz kostenlos durch uns beraten, welche Ansprüche Ihnen noch zustehen.

Wir möchten, dass Sie schnell und umfassend erfahren, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Daher bieten wir allen Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Im ersten kostenlosen Gespräch besprechen wir mit Ihnen gerne, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie jetzt weiter vorgehen sollten und wie wir Ihnen helfen können.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!