Wohnungseigentumsrecht Verwalter von Wohnungs­eigen­tum

Der Verwalter ist neben der Wohnungseigentümergemeinschaft das wichtigste Organ der Gemeinschaft.

Während die Wohnungseigentümerversammlung in erster Linie der Willensbildung, also der Fassung von Beschlüssen dient, ist es Aufgabe des Verwalters, die Beschlüsse umzusetzen, er ist also Vollzugsorgan.

Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich in erster Linie aus § 27 WEG sowie aus dem Verwaltervertrag.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir regeln das für Sie!