Notare Prof. Dr. Thomas Platena
Ulrich Paust

Nicht jeder Rechtsanwalt ist zugleich Notar. Vielmehr ist hierfür eine spezielle Weiterbildung erforderlich. Die Notarstellen werden nach Bedarf ausgeschrieben und nach fachlicher Qualifikation vergeben.

Im Rahmen dieser Bestenauslese wurden wir 2005 bzw. 2007 zu Notaren ernannt. Mit unseren großartigen, seit Jahrzehnten im Notariat beschäftigten Bürovorsteherinnen Beate Huber und Alexandra Jeromin erledigen wir für Sie damit auch notarielle Angelegenheiten kompetent und schnell.

RechtsgebieteNotare in Detmold und Horn

Im Bereich des Notariats ist unsere fachanwaltliche Spezialisierung für Sie ebenfalls ein unschätzbarer Vorteil, da wir insbesondere im Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht die „Fallstricke“ der jeweiligen Rechtsgebiete kennen und deshalb mit hohem Problembewusstsein gute Regelungen finden.

Bestimmte Rechtsgeschäfte sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet werden:

  • Grundstücksübertragungen, -kaufverträge (Vollmachten, Genehmigungen)
  • Schenkungsversprechen
  • Erbverträge
  • Eheverträge
  • Kapital-Gesellschaftsverträge
  • Anträge an das Grundbuchamt
  • Anträge an das Handelsregister
  • Erbscheinsanträge
  • Eidesstattliche Versicherungen

Daneben gibt es Rechtsgeschäfte, bei denen sich die notarielle Beurkundung anbietet, um die Geschäfts- bzw. Testier- und Einsichtsfähigkeit des Erklärenden festzustellen und zu dokumentieren, aber auch wegen der rechtlichen Tragweite und Bedeutung:

  • Testament
  • Vollmachten, Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Erbauseinandersetzungen

Erbrecht

Familienrecht

Vertragsrecht

Gesellschaftsrecht

Immobilienrecht

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